Ich biete Einzelgespräche an, welche je nach Bedarf wöchentlich oder in längeren Abständen stattfinden können. Über die Krankenkasse können diese nur abgerechnet werden, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein und haben Sie trotzdem Bedarf, besteht die Möglichkeit als Selbstzahler eine psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen (s. Abrechnung). Ich behandle alle Störungsbilder. Mit einer akuten Suchtproblematik ist eine stationäre Behandlung in den meisten Fällen sinnvoller. Eine ambulante Therapie käme dann im Sinne einer Weiterbehandlung in Frage. Weiter gehört nicht zu meinem Behandlungsspektrum die Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) für Borderline-Störungen. Hier empfehle ich Patienten mit dieser Diagnose eine abgeschlossene DBT-Behandlung. Im Anschluss kann eine Weiterbehandlung bei mir möglicherweise sinnvoll sein.
Bei Bedarf wenden Sie sich einfach innerhalb der telefonischen Sprechzeiten an mich, um einen Termin zu vereinbaren.
Selbstverständlich gelten in meiner Praxis die aktuellen Datenschutzbedingungen.